top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  CHALET4YOU

1.) ALLGEMEINES

Diese AGBs stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die Gerhardter & Gamsjäger GesnbR (im folgenden als G&G GesnbR oder Vermieter genannt) mit Ihren Gästen (im folgenden als Mieter genannt) einen Beherbergungsvertrag abschließt. Es gelten ausschließlich diese AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2.) MIETGEGENSTAND, VERTRAGSABSCHLUSS & ANZAHLUNG

a.) Mietgegenstand ist das CHALET4YOU am  Hauserberg 15b, 8967 Haus im Ennstal. Das Chalet ist vollständig möbliert und wird samt Inventar zu touristischen Zwecken vermietet.

 

b.) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestellung des Mieters und Übermittlung einer Reservierungsbestätigung seitens der G&G GesnbR sowie einer Anzahlung in Höhe von 30% (Sommer) bis 50% (Winter) der Gesamtsumme auf das Konto des Vermieters einlangend binnen der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist zustande. Mit Eingang der Anzahlung wird die Reservierung endgültig für beide Vertragspartner verbindlich.

 

c.) Bis zu einem Monat vor der Anreise ist durch den Gast, die vollständige ausgefüllte Namensliste/Personenliste der Mitreisenden zu übermitteln.

 

d.) Beim Check/In ist durch den Gast die Restzahlung + Nebenkosten und eine Kaution von Euro 500.-- in bar und in Euro zu bezahlen. (Wir ersuchen um Verständnis, dass wir keine Kartenzahlungen anbieten!)

 

3.) VERTRAGSPARTNER

Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch zur ungeteilten Hand. Als Vertragspartner der G&G GesnbR gilt im Zweifelsfalle der Besteller oder Organisator, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Erklärungen und mündliche Nebenabreden, die gegenüber einem Mieter abgegeben werden, wirken auch gegenüber den übrigen Mietern des angemieteten Chalets während der Beherbergungsdauer.

 

4.) MIETDAUER

a.) Das Mietverhältnis beginnt und endet laut Buchungsbestätigung, ohne dass es einer weiteren Erklärung sowie Kündigung bedarf. Früheste Anreisezeit am Anreisetag ist 16.00 Uhr. Das Chalet muss am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr frei von allen Gegenständen des Mieters geräumt an den Vermieter übergeben werden.

 

b.) Reisen die Gäste vorzeitig ab, so ist die G&G GesnbR berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt einzubehalten.

 

c.) wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.

 

d.) Die G&G GesnbR ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die Gäste von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen oder sich rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig verhalten.

 

 5.) MIETPREIS

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Nächtigungsentgelt für das Chalet auf Basis des Angebotes sowie den vereinbarten Nebenkosten und der an die Gemeinde Haus im Ennstal zu entrichtenden Kurtaxe. Wird der Mietgegenstand vom Mieter am Abreisetag nicht bis 10.00 Uhr freigemacht bzw. hat es der Mieter unterlassen, den Vermieter von einer späteren Abreise  in Kenntnis zu setzen, so ist der Vermieter berechtigt, das Entgelt für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

 

6.) KAUTION

Es ist zusätzlich mit der Restzahlung bei der Anreise eine Kaution in Höhe von EUR 500,00 zu entrichten. Die Kaution wird dem Mieter in angemessenen Fristen zurückgestellt, sobald feststeht, dass keine Schäden während der Dauer des Aufenthaltes am oder im Chalet aufgetreten sind. Sollten Schäden am oder im Chalet während der Dauer des Aufenthaltes auftreten, so wird die Kaution dafür aufgewendet. Ein allfälliger Überschuss aus dieser Kaution wird an den Mieter zurückgestellt. Sollte die Kaution nicht ausreichend sein, wird der Vermieter den daraus resultierenden Differenzbetrag vom Mieter einfordern. Eventuelle Schadenersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht. Vor Ort und nicht vorausbezahlte Leistungen werden von der Kaution in Abzug gebracht.

 

7.) PFLICHTEN DES MIETERS

a.) Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift am Übergabeprotokoll, das Chalet bei Anreise in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand übernommen zu haben. Er verpflichtet sich, das Chalet sowie das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln und das Chalet bei der Abreise (=Vertragsende) im denselben Zustand wie übernommen zurückzustellen bzw. zu übergeben.

 

b.) Der Gast hat das Chalet aufgeräumt zu übergeben. Der Müll ist entsprechend der Vorgaben zu trennen und das Geschirr abzuwaschen. Mit den Nebenkosten sind nur die übliche Reinigung und der Wäschewechsel abgegolten. Andere Verschmutzungen (schmutziges Geschirr, Lebensmittelreste, ...) und nicht getrennter Müll werden nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

8.) RECHTE DES MIETERS

a.) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Chalet4You’s, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.

 

(b) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

 

9.) SCHÄDEN AM CHALET UND INVENTAR

Für den vom Mieter während der Beherbergungsdauer (-zeit) verursachten Schaden gelten die Bestimmungen des Schadenersatzrechtes. Der Mieter haftet daher für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter durch den Mieter oder durch das Verschulden seiner Begleiter, für die er verantwortlich ist, erleidet. Der Schaden ist unverzüglich dem Vermieter zu melden und mittels Foto(s) und schriftliche Niederlegung des Schadensverlaufes zu dokumentieren.

 

Sollte ein Schaden erst nach Abreise des Mieters festgestellt werden, so ist der Mieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Mieter hat dem Vermieter in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung (Schadensmeldung) bekanntzugeben und alles zu tun, um in die Schadenswiedergutmachung einzutreten!

 

10.) MITGEBRACHTE SACHEN UND WERTGEGENSTÄNDE
Die Vermieter haftet nicht für vom Mieter und/oder dessen Begleiter ein- bzw. mitgebrachte Sachen und Wertgegenstände.

 

Der Vermieter übernimmt keine wie geartete Verantwortung für den Verlust oder Beschädigung der persönlichen (Wert-) Gegenstände, die im Chalet belassen werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte (Wert-) Gegenstände ausreichend versichert sind und das Chalet während der Dauer des Aufenthaltes versperrt ist!

 

11.) BETRETEN DES CHALETS DURCH DEN VERMIETER

Die Vermieter und von ihr beauftragte Personen sind nach vorheriger Anmeldung und in angemessenen Abständen zum Betreten des Mietgegenstandes berechtigt, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter angemessen überwachen und notwendige Reparaturen durchführen lassen zu können bzw. durchzuführen.

 

12.) GEFAHR IN VERZUG

Bei Gefahr in Verzug können der Vermieter und von ihr beauftragte Personen das Chalet jederzeit – auch in Abwesenheit des Mieters/der Mieterin – betreten. Vor jeder Abwesenheit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand in dringenden Fällen jederzeit zugänglich und nicht durch Sachen/Dingen wie z.B. Skier versperrt ist.

 

13.) HAUSORDNUNG - Gäste ABC
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der im Chalet aufliegenden Hausordnung. (Gäste ABC) - PASSWORT: Schladming

 

14.) BEEINTRÄCHTIGUNG DER BENÜTZUNG
a.) Der Mieter erklärt, aus der zeitweiligen Störung oder Absperrung der Wasserzufuhr, der Strom- oder Abwasserleitungen odgl. keinerlei Rechtsfolgen wie immer ableiten zu wollen und hält diesbezüglich den Vermieter schad- und klaglos.

 

b.) Sollte es nicht möglich sein, dass durch den Vermieter (Chaletservice) der Hotpot geheizt wird, ergibt sich dadurch keine Wertminderung des Vermietungspreises.

 

15.) RÜCKTRITT/STORNO vom BERHERBERGUNGSVERTRAG

a.) Bei Stornierung durch den Mieter bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag behält die G&G GesnbR die geleistete Anzahlung als Stornogebühr ein.

 

b.) Bei späteren Stornierungen oder Teilstornierungen durch den Mieter ist der Mieter der G&G GesnbR gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

 

c.) Diese Stornokosten entstehen nicht oder nur in verminderter Höhe wenn das Chalet mindestens gleichwertig  vermietet werden kann.

 

d.) Der Gast kann sich gegen dieses Risiko versichern, indem er bei der Reservierung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließt.

f.) Sonderstornokonditionen auf Grund COVID 19: Bei Schließung der Grenzen – und eine auf Grund dieser nicht möglichen Anreise, Schließung der Region oder unseres Chalets fallen natürlich KEINE Stornokosten an.

 

16.) ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist 8970 Schladming. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das für das Bundesland Steiermark jeweils zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

 

17.) HAFTUNG

Der Vermieter bietet das Chalet4You zur Vermietung an.

 

Die G&G GesnbR ist nicht haftbar für den Tod, schwere Verletzungen und/oder Krankheiten des Mieters/der Mieterin während der Aufenthaltsdauer.

 

Mängelrügen des Mieters/der Mieterin sind vor Ort und während der Dauer des Aufenthaltes dem Vermieter mitzuteilen. Mängelrügen, die nach Abreise des Gastes durch den Gast an die Vermieterin zur Kenntnis gebracht werden, können nicht berücksichtigt werden und der Vermieter übernimmt dafür keine wie immer geartete Haftung bzw. Leistung.

 

Dem Mieter wird empfohlen eine eigene Reise- und Urlaubsversicherung abzuschließen. Weiters haftet er eigenverantwortlich für die Benützung von Feuerstätten und Kerzen. Feuerstätten und Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen gelöscht werden, sobald das Chalet verlassen wird. Der Mieter haftet für alle Schäden die in diesem Zusammenhang verursacht werden. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass ein striktes Rauchverbot im Chalet4You besteht. Rauchen ist nur außerhalb der Chalets erlaubt. Zigarettenstummel müssen ordnungsgemäß entsorgt werden (nicht im Garten oder auf den Allgemeinflächen).

 

Die Benützung des Internets unter einem falschen Namen, das Herunterladen von illegalen Inhalten sowie die nicht vorschriftsmäßige Nutzung des Internets ist ausdrücklich untersagt und verboten! Sollte eine Verletzung nach österreichischem oder internationalem Recht durch den Mieter erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter dafür haftbar zu machen!

18.) HOTPOT - HOTTUBE

Bei sehr tiefen Temperaturen ist es nicht immer möglich den Hot Tube auf Temperatur zu bringen! Wir ersuchen um Verständnis, dass ein selbstständiges Einheizen aus technischen Gründen (vor allem im Winter) nicht immer möglich ist und der Hot Tube gegebenenfalls nicht täglich zur Verfügung steht! Am Anreisetag steht das Badefass nicht zur Verfügung! Wenn sich nun der Hotpot aus technischen, physikalischen oder auch administrativen Gründen nicht in Betrieb nehmen lässt, kann keine Wertminderung bezüglich des Chaletpreises abgeleitet werden. Man müsste es als "höhere Gewalt" akzeptieren.

19.) ANZAHL DER PERSONEN/KINDER

Nur jene Personen, die in der Namensliste angeführt sind, dürfen das Chalet benützen. Die Anzahl der Personen darf die Anzahl der Schlafplätze nicht überschreiten. Sollte der Vermieter Personen vorfinden, die nicht in der Personenliste namentlich genannt sind bzw. mehr Personen vorfinden als vereinbart, liegt es im Ermessen des Vermieters die erforderlichen Schritte bzw. Maßnahmen zu setzen.

 

20.) KINDER UND ELTERN

Eltern haften für ihre Kinder. Es wird auf die möglichen Gefahren wie Treppenaufgang, offene Fenster, heißes Wasser, heiße Kochplatten, spitze Gegenstände und Kanten etc. hingewiesen. Bitte achten Sie auf Ihre Kinder!

21.) HAUSTIERE

Haustiere sind auf dem Grundstück sowie im Chalet nicht erlaubt.

 

 

 

CHALET4YOU, Hauserberg 15b, 8967 HAUS IM ENNSTAL

bottom of page